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DATENSCHUTZ

AGB

Oberrot, den 01. Juni 2017

[eMWeDe] Agenturinhaberin: Silke Hungbaur, Fraschstraße 9, 74420 Oberrot

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] stellen die Grundlage für alle Aufträge von Auftraggebern an [eMWeDe] dar. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber eigene Geschäfts-, Einkaufs- oder Lieferbedingungen hat und diese abweichende Bedingungen enthalten. Einkaufs- und Lieferbedingungen des Auftraggeber werden durch [eMWeDe] nur insofern akzeptiert, wenn Sie nicht im Widerspruch zu den AGB von [eMWeDe] stehen und immer den AGB von [eMWeDe] nachgeordnet sind.

 

1. Auftrag, Nutzung, Honorar

1.01 Der durch den Auftraggeber von [eMWeDe] erteilte Auftrag ist ein Dienstleistungsvertrag. Gegenstand sind Dienstleistungen aus Entwurf und Umsetzung der Entwürfe sowie die Einräumung von Nutzungsrechten.

1.02 Es gilt das Urheberrechtgesetz [UrhG]. Die Entwürfe und Arbeiten von [eMWeDe] sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das UrhG geschützt, dessen Regelungen auch gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.03 Ohne Zustimmung von [eMWeDe] dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberzeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt [eMWeDe] zu einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Vergütung.

1.04 Entwürfe von [eMWeDe] dürfen nur im vereinbarten Nutzungsumfang [zeitlich, räumlich und inhaltlich] verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung des Honorars.

1.05 Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Wiederholungs- oder Mehrfachnutzungen sind honorarpflichtig, sofern Nutzungsrechte für Einzel- oder Gesamtleistungen nicht durch [eMWeDe] ausdrücklich uneingeschränkt freigegeben wurden. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der Einwilligung von [eMWeDe]und ist honorarpflichtig.

1.06 Über den Umfang der Nutzung durch den Auftraggeber steht [eMWeDe] ein Auskunftsanspruch zu.

1.07 [eMWeDe] hat Anspruch auf Namensnennung innerhalb des Werkes. In mehrseitigen Werken wird der Agenturname mit Internetadresse und Telefonnummer genannt, auf kleineren Werken nur die Internetadresse. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt [eMWeDe] zum Schadenersatz von zusätzlichen 50 % der vereinbarten Vergütung.

1.08 An Entwurfsarbeiten von [eMWeDe] werden Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht kann rechtlich nicht übertragen werden.

1.09 Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit oder Verwendbarkeit, die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit der Arbeiten von [eMWeDe] oder die Registrierung von Text oder Gestaltung als geschütztes Design oder Marke ist nicht Leistungsbestandteil oder Vertragsgegenstand, sondern geschieht nur auf besonderen Wunsch des Auftraggebers und gegen gesondertes Honorar. Diese Leistungen können auf Wunsch des Auftraggebers durch spezialisierte Kanzleien erbracht werden. Der Auftraggeber stellt [eMWeDe] von Ansprüchen Dritter frei.

1.10 Von vervielfältigten Werken sind von [eMWeDe] jeweils mindestens vier ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die [eMWeDe] im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden und zeitlich unbeschränkt und medienübergreifend präsentieren darf.

1.11 Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass [eMWeDe] das gestaltete Medium sowie das Logo des Auftraggebers zeitlich unbeschränkt und medienübergreifend als Referenz nutzen darf.

1.12 Angebote sind freibleibend und gelten für 1 Monat.

1.13 Eine Auftragsbestätigung durch [eMWeDe] gilt als Auftrag, wenn ihr nicht innerhalb von 3 Tagen widersprochen wird.

1.14 Das in Angeboten enthaltene Honorar von [eMWeDe] für ihre Arbeit als einer einheitlichen Leistung kann zum Beispiel aus folgenden Honorarbestandteilen bestehen: Entwurfshonorar [Design], Beratungshonorar, Projektmanagementhonorar, Reinzeichnungshonorar [Vervielfältigungs-Vorbereitungen, nicht jedoch Herstellung von Druckvorlagen durch Dritte], Nutzungshonorar im angegebenen Umfang.

1.15 Ein Korrekturdurchgang für Agenturleistungen ist im Leistungsumfang enthalten. Zusatzleistungen wie zum Beispiel Änderungen von Entwürfen, Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, Änderungen von Reinzeichnungen, Autorkorrekturen in Wort und Bild, Produktionsbetreuung sowie zusätzliche Besprechungszeiten werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet, wenn nicht ausdrücklich im Angebot, Auftrag enthalten. Wünscht der Auftraggeber vor, während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen. Texte werden vom Auftraggeber bereitgestellt, sofern nicht ausdrücklich zusätzlich angeboten und beauftragt. [eMWeDe] übernimmt keine Verantwortung für daraus resultierende Fehler oder Haftung gegenüber Dritten oder anderen Urhebern.

1.16 Unentgeltliche Tätigkeiten, zum Beispiel die kostenfreie Schaffung von Entwürfen oder Korrekturen, sind nicht berufsüblich und sind grundsätzlich ausgeschlossen.

1.17 Wünscht der Auftraggeber ausnahmsweise eine dringliche Bearbeitung seines Auftrags ohne vorherige Angebotserstellung und dessen Bestätigung, so sind die Leistungen nach dem vereinbarten Stundensatz zu vergüten.

1.18 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dieses wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

1.19 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

1.20 Entstehen [eMWeDe] durch eine vom Auftraggeber gewünschte Verkürzung der ursprünglich vorgesehenen Bearbeitungszeit zusätzliche Kosten, so sind diese gesondert zu vergüten.

1.21 Die bei Entwurfs- oder Ausführungsarbeiten entstehenden technischen Neben- und Materialkosten [zum Beispiel für Muster, Proofs, Druck, Bilder, Schaltungen] sowie Kurier- und Portokosten und so weiter sind [eMWeDe] zu erstatten.

1.22 Fahrt-, Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind [eMWeDe] vom Auftraggeber zu erstatten. Kosten für erforderliche Versicherungen werden ebenso gesondert berechnet.

1.23 Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

1.24 Von [eMWeDe] zur Ausführung des Auftrags erstellte offene digitale Daten sind ohne besondere schriftliche Vereinbarung grundsätzlich nicht Lieferungs-Bestandteil des Auftrags, sondern [eMWeDe]-internes Arbeitsmittel. Die Auslieferung von Daten ist grundsätzlich freiwillig und grundsätzlich honorarpflichtig.

1.25 Rechnungs- und Leistungsbeanstandungen müssen innerhalb von 7 Tagen erhoben werden. Rechnungsbeanstandungen berechtigen nur zum Einbehalt eines strittigen Teils des Rechnungsbetrages.

1.26 Die Vergütung wird bei Ablieferung des Entwurfes endfällig und ist innerhalb von 7 Tagen ohne Abzüge und ohne Skonto zahlbar, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden.

1.27 Verzug tritt ohne Mahnung ein. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist [eMWeDe] berechtigt, nach schriftlicher Verständigung bis zur vollständigen Bezahlung die Leistungen einzustellen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, die geschuldeten Entgelte zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist [eMWeDe] berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Mahnkosten und Kosten des notwendigen Einschreitens von Anwälten, Inkassounternehmen oder Gerichten, sowie von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., des verrechneten Betrages zu berechnen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt [eMWeDe] vorbehalten. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungs-verpflichtungen nicht nach, so kann [eMWeDe] das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungs-verzuges bleibt [eMWeDe] vorbehalten.

1.28 Werden Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorausgesetzt genutzt, steht [eMWeDe] nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu.

1.29 Gegen Ansprüche von [eMWeDe] kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

1.30 Liefertermine sind nur gültig, soweit sie von [eMWeDe] schriftlich bestätigt wurden. Gerät [eMWeDe] mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist von 4 Wochen zu gewähren. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Massgeblich für die Einhaltung der Lieferzeit und der Nachfrist ist die Erbringung der Leistung durch [eMWeDe], nicht jedoch die geschmackliche oder gestalterisch-künstlerische Bewertung durch den Auftraggeber.

1.31 Tätigkeiten für Wettbewerber des Auftraggeber sind von [eMWeDe] grundsätzlich erlaubt. Einen Konkurrenzausschluss kann der Auftraggeber nur erhalten, wenn [eMWeDe] und Auftraggeber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung treffen, in der Zeitraum, Umfang und gesonderte Vergütung geregelt werden.

2. Haftung

2.01 [eMWeDe] ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen [zum Beispiel Proof, Belichtung, Druck, Versand] im Namen und für Rechnung des Auftraggeber zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von [eMWeDe] entsprechende Vollmacht zu erteilen. Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung nimmt [eMWeDe] im Namen und auf Rechnung des Auftraggeber vor. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von [eMWeDe] abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, [eMWeDe] im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

2.02 [eMWeDe] haftet nicht für Leistungen, Arbeitsergebnisse und Kosten der beauftragten Leistungserbringer, Subunternehmer.

2.03 Wird die Produktion [zum Beispiel Proof und Druck] des Auftraggeber-Mediums durch [eMWeDe] betreut und überwacht, so kann [eMWeDe] Entscheidungen treffen und gegenüber den Leistungserbringern Weisungen erteilen. Der Auftraggeber stellt in diesem Fall [eMWeDe] von der Haftung frei. Wünscht der Auftraggeber, die Produktion selbst zu betreuen und zu überwachen, so hat er dieses gegenüber von [eMWeDe] rechtzeitig deutlich zu machen.

2.04 Der Auftraggeber übernimmt vor Produktionsbeginn und Veröffentlichung mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts [zum Beispiel Bild und Text]. Delegiert der Auftraggeber die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an [eMWeDe], stellt er [eMWeDe] von der Haftung frei.

2.05 [eMWeDe] wendet standardisierte Proofs an, um eine bestmögliche Farbgenauigkeit zu erreichen. Farbabweichungen im produktionsüblichen Toleranzbereich gelten nicht als Mangel.

2.06 [eMWeDe] haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

2.07 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche [eMWeDe] die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen [zum Beispiel der Ausfall von Kommunikationsnetzen anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Telefongesellschaften] hat [eMWeDe] auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu verantworten. Diese berechtigen [eMWeDe], die Lieferung beziehungsweise Leistung um die Dauer der Verzögerung hinauszuschieben.

2.08 Originale sind unbeschädigt an [eMWeDe] zurückzugeben, sofern es keine ausdrückliche andere Vereinbarung gibt. Die Rücksendung von Arbeiten erfolgen auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggeber.

2.09 [eMWeDe] haftet für entstandene Schäden zum Beispiel an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts und weiteres nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet [eMWeDe] für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist [Kardinalpflicht].

2.10 Die von [eMWeDe] durch den Auftraggeber überlassenen Vorlagen [zum Beispiel Bilder, Bilddateien, aber auch zum Beispiel Texte und Muster] werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist. Der Auftraggeber stellt [eMWeDe] von jeglichen Ansprüchen Dritter, die sich aus eventuellen Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten und so weiter resultieren, frei.

2.11 [eMWeDe] kann keine aus den Entwurfsleistungen resultierenden Erfolgsversprechen abgeben. Der Auftraggeber kann aus den Dienstleistungen von [eMWeDe] keine Gewährleistungsrechte, also das Recht auf einen bestimmten Erfolg ableiten.

2.12 Ist ein Korrektorat oder Lektorat Auftragsbestandteil, so garantiert [eMWeDe] dennoch nicht, dass das Medium zu 100 Prozent fehlerfrei ist.

 

3. Lizenzierungen

3.01 Die Lizenzierung von künstlerischen Leistungen Dritter [zum Beispiel Bilder, Fotos, Texte, Illustrationen, Schriftfonts] durch [eMWeDe] erfolgt im Auftrag und auf den Namen des Auftraggebers im Rahmen des gewünschten Nutzungsumfangs. Der Auftraggeber erwirbt die entsprechenden Nutzungsrechte und erhält die Rechnung. Der Auftraggeber überträgt [eMWeDe] die Dateien zur Erbringung der Agenturleistungen.

3.02 [eMWeDe] haftet nicht, falls der Auftraggeber lizenzpflichtige Bilder oder Schriften länger, umfangreicher oder anders nutzt als ursprünglich vorgesehen beziehungsweise als vergütet. Es gelten die AGB der jeweiligen Anbieter [zum Beispiel Fotoagenturen, Fotografen, Fonthersteller und so weiter], auf die hiermit ausdrücklich verwiesen wird. Der Auftraggeber stellt [eMWeDe] von jeglichen Ansprüchen Dritter, die sich aus eventuellen Versäumnissen zur Erweiterung oder Verlängerung von Lizenzen resultieren, frei.

 

4. Fotografie

4.01 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die [eMWeDe] nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhöht sich das Honorar entsprechend des Aufwands.

4.02 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt [eMWeDe] gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. [eMWeDe] tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

4.03 Sofern [eMWeDe] nicht ausdrücklich zusichert, dass die auf ihren Fotografien abgebildete Personen oder Inhaber von Rechten an dort abgebildeten Werken die Einwilligung zu einer Verwertung erteilt haben, hat der Auftraggeber etwaige im Einzelfall notwendige Zustimmungen dieser Dritten selbst einzuholen.

 

5. Gestaltungsfreiheit

5.01 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Durch seine Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, sich vor Auftragserteilung hinreichend von der gestalterischen Qualität der Agenturleistungen durch frühere Arbeitsbeispiele und Referenzen überzeugt zu haben.

5.02 Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen oder geschmacklichen Gründen verweigert werden. Ein eventuelles Nicht-Gefallen begründet auch keine Kürzung der Vergütung.

5.03 Bei eventuellen Schäden oder Kosten, die dem Auftraggeber aus der Nicht-Verwendung von Agentur-Entwürfen entstehen, stellt der Auftraggeber [eMWeDe] von der Haftung frei.

 

6. Vertragsauflösung, Kündigung

6.01 Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, hat [eMWeDe] Anspruch auf Vergütung aller bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leitungen, sowie auf 50 % der Vergütung der bereits beauftragten aber nicht mehr zu erbringenden Leistungen als Ausfallhonorar, Aufwandsentschädigung, Bearbeitungsgebühr. Die aufgrund des Auftrags von [eMWeDe] entstehenden Kosten Dritter sind von [eMWeDe] durch den Auftraggeber zu 100 % zu erstatten. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

7. Künstlersozialabgabe

7.01 Für Leistungen von freiberuflichen Designern sind auf Grundlage des Künstlersozialversicherungsgesetzes [KSVG] gegebenenfalls durch den Auftraggeber Abgaben an die Künstlersozialkasse zu entrichten. Da Designer oder Agenturen selbst grundsätzlich nicht berechtigt sind, die Fälligkeit oder Höhe dieser Abgaben zu prüfen, zu bestimmen oder diese in eigenen Rechnungen auszuweisen, obliegt die Prüfung sowie gegebenenfalls Meldung bei der Künstlersozialkasse und das Abführen dieser gesetzlichen Abgaben einzig dem Auftraggeber beziehungsweise seiner Buchhaltung oder der Steuerberatung des Auftraggebers.

 

8. Erfüllungsort, Gerichtstand, Wirksamkeit

8.01 Erfüllungsort und Gerichtstand für beide Teile ist ausschließlich der Sitz von [eMWeDe].

8.02 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.03 Diese Geschäftsbedingungen werden mit der Auftragserteilung beziehungsweise bei der Bestätigung eines Angebots von [eMWeDe] wirksam, sofern nicht andere oder zusätzliche Regelungen schriftlich getroffen werden.

8.04 Sollte eine dieser Vereinbarungen gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, so soll die entsprechende gesetzliche Regelung an diese Stelle treten. Die Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Diese sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen.